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ATİF: Eine gemeinsame Erklärung der TTB, TİGV und IHD zu der Gewalt und Folter in der Erdbebenregion!

Die Menschenrechtsabteilung der Türkischen Ärztekammer (TTB), die Menschenrechtsstiftung der Türkei (TİHV) und die Menschenrechtsvereinigung (İHD) gaben eine gemeinsame Erklärung zu den Vorwürfen von Gewalt und Folter in der Erdbebenregion ab. In ihrer Erklärung erinnerten sie daran, dass Folter ausnahmslos verboten ist.

 In ihrer Erklärung gaben sie an, dass es in den letzten Tagen erschreckende Berichte über Menschenrechtsverletzungen aus der Erdbebenregion gegeben habe. Insbesondere nachdem die Regierung den Ausnahmezustand mit dem Vorwand, „Unruhestifter“ und „Plünderer“ zu verhindern, ausgerufen hat, gäbe die Zunahme dieser Vorfälle zu Bedenken.

 Niemand darf gefoltert und misshandelt werden, unabhängig von seiner Straftat„, sagen sie weiterhin in ihrer Erklärung. Bei den Organisationen bestehe die Sorge, dass die sogenannten Sicherheitsmaßnahmen vor Ort und die leichtfertigen Schuldzuweisungen schnell in Diskriminierung, Hassreden und Gewalt bis hin zu Folter und anderen Misshandlungen umschlagen könnten.

 In der Erklärung heißt es: „Diese Entwicklungen zerstören genau das, was wir heute am meisten brauchen – die gesellschaftliche Solidarität als einziges Mittel, um unsere Wunden zu heilen. Die Verzögerung der Unterstützungs- und Hilfsbemühungen aufgrund der unzureichenden staatlichen Mittel, die trotz aller großspurigen und selbstbewussten Worte stattfanden und somit den Verlust an Menschenleben deutlich vergrößerten, führte zu einer berechtigten Wut in der Gesellschaft. Diese wird nun auf die falschen Ziele gerichtet, indem Hassverbrechen gegen Asylbewerber und Geflüchtete, die ebenfalls Opfer des Erdbebens sind, ausgeführt werden und indem Menschen zu ohne konkrete Beweise und Informationen Plünderern erklärt werden. Die Anwendung von Gewalt in Form von Folter und anderen Misshandlungen durch die Nichtdurchsetzung des Gesetzes ist in keiner Weise hinnehmbar.“

 In der Erklärung der Menschenrechtsorganisationen wurden folgende Informationen mitgeteilt:

„Wir möchten Sie daran erinnern, dass Folter und Misshandlung niemandem zugefügt werden dürfen, unabhängig davon, wessen er/sie beschuldigt wird, und dass dies in internationalen Konventionen und Dokumenten, die die Türkei unterzeichnet hat, absolut verboten ist.

 In der Zwischenzeit wurden mit dem im Amtsblatt vom 11. Februar 2023 veröffentlichten Präsidialerlass die Haftzeiten für Plünderungs- und Diebstahlsdelikte an Orten, an denen der Ausnahmezustand verhängt wurde, von vier auf sieben Tage verlängert.

 Die siebentägige Haftzeit, die zweifellos ein großes Risiko für Verstöße gegen das Folterverbot birgt, ist unabhängig von der Art der Straftat nicht hinnehmbar.

Wir fordern die Behörden auf, die Verpflichtungen des internationalen Rechts zu erfüllen, die die Türkei im Rahmen der Warnungen und Mahnungen des UN-Ausschusses gegen Folter (UNCAT) akzeptiert hat, und die Achtung der Menschenrechte zu schützen.

 Zunächst;

  • Behörden auf allen Ebenen sollten von Reden Abstand nehmen, die Folter und Folterer loben und ermutigen, und im Einklang mit den Empfehlungen internationaler Mechanismen sollten Folterpraktiken unverzüglich öffentlich und unmissverständlich von der höchsten politischen Instanz verurteilt werden, und es sollte zugesichert werden, dass solche Handlungen nicht ungestraft bleiben.
  • Die Dokumentation und Berichterstattung über Folter sollte nach den Grundsätzen des „Istanbul-Protokolls“, einem UN-Dokument, erfolgen.
  • Foltervorwürfe müssen zügig, wirksam und unparteiisch von unabhängigen Ausschüssen untersucht werden, und die internationalen ethischen und rechtlichen Regeln müssen in jeder Phase des Gerichtsverfahrens eingehalten werden.
  • Die Verfahrensgarantien müssen unter den Haftbedingungen vollständig umgesetzt werden.
  • Der Präsidialerlass vom 11. Februar 2023, der die Haftdauer an Orten, an denen der Ausnahmezustand ausgerufen wurde, von vier auf sieben Tage verlängert, muss unverzüglich zurückgezogen werden.
  • Die Ausrufung des Ausnahmezustands muss unverzüglich aufgehoben werden.

Abschließend bekräftigen wir noch einmal, dass wir unseren aktiven Einsatz bei der Identifizierung und Dokumentation, Wiedergutmachung und juristischen Aufarbeitung von Folter und anderen Misshandlungen entschlossen fortsetzen werden, und wir möchten daran erinnern, dass sich Betroffene von Folter und Misshandlung an unsere Organisationen wenden können.“