DER § 129/ a-b DES DEUTSCHEN STRAFGESETZBUCHES SOLL ABGESCHAFFT WERDEN!
Die Ermittlungen, die mit der Anordnung des deutschen Justizministeriums im Jahre 2012 begonnen hatten, beendeten mit den Razzien am 15. April 2015 ihre erste Etappe. Das Ergebnis dieser europaweit durchgeführten Razzien war die Festnahme von 10 RevolutionärInnen unter der Behauptung sie seien ATIK AktivistInnen und TKP/ML AktivistInnen. Deutschland hat diese internationale Razzia in Zusammenarbeit mit den Regierungen Griechenlands, der Schweiz und Frankreichs durchgeführt. Die verhafteten 10 RevolutinärInnen befinden sich in den verschiedensten Gefängnissen von Bayern in Haft.
Mit großer Wahrscheinlichkeit wird am 03. 06. 2016 das Verfahren am Oberlandesgericht München mit ihrem ersten Verhandlungstag eröffnet werden und somit auch der erste Schritt einer rechtswidrigen Verurteilung der Inhaftierten gesetzt werden.
Was beinhaltet der § 129/a-b des STGB, auf welches sich die deutsche Generalbundesanwaltschaft stützt?
Dem § 129, welcher seit 1870 in Kraft ist, wurde 1970 ein Absatz “a” (terroristische Vereinigung) hinzugefügt. Mit dem Jahre 2012 kam zu diesem Paragraphen auch ein Absatz “b” (ausländische terroristische Vereinigung) hinzu. Nach dieser Ausdehnung wurde auch auf internationaler Ebene über die deutsche Justiz diskutiert, deren gesetzliche Stütze der §129/ a-b StGB ist, der es nun erlaubt die politischen Aktivitäten der SympatisantInnen und AktivistInnen der “ausländische Organisationen” zu verfolgen und auszuforschen, ihre Mitglieder und SympatisantInnen zu verhaften und zu verurteilen, und die Organisationen gegen welche der Prozess eröffnet worden ist und wo es zu Verurteilungen gekommen ist zu verbieten. In Deutschland wurden unter dem Vorwand des § 129/a-b an die 400 Verfahren eröffnet, bei denen über Hunderte politische Flüchtlinge ungesetzlich zu schweren Strafen verurteilt wurden. Seit dem die PKK im Jahre 1993 in Deutschland verboten wurde, wurden zahlreiche kurdische Politiker zu schweren Strafen verurteilt und vielen davon die Tätigung einer politischen Arbeit in Deutschland verwehrt. Es befinden sich weiterhin 9 kurdische Politiker in Deutschland in Haft und die Ungesetzlichkeit gegen sie dauert an. Auch viele AktivistInnen resp. Mitglieder der Anatolischen Föderation, welche in Deutschland legal ist und ihre Aktivitäten fortführt, sind verhaftet und zu langjährigen Strafen verurteilt worden. Diese Vorgangsweise wurde mit der Verhaftung von 10 Revolutionären im April 2015 weiter fortgesetzt. Der § 129/ a-b StGB, welcher die Polizei und die Staatsanwaltschaft mit speziellen Autoritäten ausstattet, wird auch gegen die heimischen revolutionären Organisationen und Personen angewandt und in Zeiten in denen die innere Opposition anwächst ebenfalls sofort eingesetzt. Der § 129/ a-b des deutschen Strafrechtes und seine Strafklauseln werden immer als ein Einschüchterungsinstrument gegenüber der Gesellschaft angewandt und stellt eine ständige Gefahr für die Gesellschaft dar, sie bilden ein Rechtsinstitut, welches die Freiheit der Meinungsäußerung und das Recht auf Organisation der deutschen Verfassung in die oberste Schublade steckt. Er muss als ein Gesetz welches gemeinhin nur in totalitären Staaten Anwendung findet, sofort aufgehoben werden, und alle politischen Gefangenen, die nach diesem Gesetz verurteilt worden sind, müssen auf der Stelle freigelassen werden.
DER HINTERGRUND DER RAZZIEN UND VERHAFTUNGEN VOM 15. APRIL, 2015:
Die Razzien vom 15. April 2015 sind ein blanker wie vollständiger Justizskandal. Die Vorwürfe der deutschen Generalstaatsanwaltschaft, welche sie den Verhaftungen zugrunde legt, sind hanebüchen und ermangeln jedes strafrechtlichen Gehalts. Und die Behauptung die Verhafteten seien “AktivistInnen der terroristischen Organisation TKP/ML”, ist nur die subjektive Sichtweise der Generalstaatsanwaltschaft. Die TKP/ML, deren Aktivitäten innerhalb der Grenzen der Europäischen Union nicht verboten sind, ist keine Terrororganisation. Die TKP/ML ist im Jahre 1972 als eine politische Struktur gegründet worden und seitdem eine Partei, die in der Türkei aktiv ihre politischen Aktivitäten fortführt.
In der Türkei, wo der Faschismus offen seine Herrschaft ausübt, sich das Volk illegal organisiert muss, da es ihm nicht gestattet ist legal zu wirken und seine Aktivitäten zu setzen, ist man gezwungen die Arbeit illegal fortzuführen, und nur weil eine Partei ihre Aktivitäten illegal fortführt kann man sie nicht als eine “terroristische Organisation” bezeichnen. Der Begriff “Terror” und die daraus hervorgegangene Bezeichnung “Terror-Organisationen” werden durch das vom Imperialismus bewusst produzierte Angriffskonzept seit langen Jahren angewandt. Der Terror ist eine blinde Gewalt. Ein Terror, der seinem politischen Inhalt entrissen angewendet wird ist ziellos. Die Bedeutung, die dem Begriff “Terror” zugeordnet wird, hat sich ständig verändert. Von den imperialistischen Staaten und den von ihnen abhängigen Ländern, wie der Türkei, wird dies, um ihr Ordnung
fortzuführen und das Volk mit dem “Terror” einzuschüchtern, als Waffe eingesetzt, die sie immer wieder anwenden. Der Feststellung des Terrorismus und den “Terrororganisationen” nähern sich alle Länder auf der Welt unterschiedlichst, je nach eigenem Interesse. Die IS in Syrien wird von vielen Staaten als Terrororganisation angesehen, jedoch sind für die Türkei Organisationen wie die IS oder EL-NUSRA keine Terrororganisationen und sie werden in jeder Hinsicht unterstützt.
Um zu sehen, wie sich der Begriff “Terrororganisation” ändert, ist das in der nahen Vergangenheit liegende Beispiel des kolumbianischen Staates, welcher die Kolumbischen Revolutionären Kräfte (FARC) als “Terrororganisation” bewertete, aber in Kuba mit ihnen am gleichen Tisch saß und ein Übereinkommen traf ein wichtiges Beispiel. England wiederum hat seinerseits gleichfalls die IRA als Terrororganisation bewertet, sich letztendlich aber mit der IRA an den gleichen Tisch setzen müssen und die Unabhängigkeit Irlands anerkennen müssen. Eine ähnliche Situation können wir auch für Spanien angeben. Spanien hat sich auch letztendlich mit der von ihr als Terrororganisation angesehenen ETA an den Verhandlungstisch begeben und in vielen Punkten übereingestimmt.
Keine kommunistische Partei, revolutionäre Organisation und nationale Bewegung ist, wie es die Imperialisten und von ihnen abhängige Staaten handhaben, von ihren politischen Zielen trennend als eine “terroristische Organisation” charakterisierbar. Heutzutage hat es große Verbreitung gefunden, dass KommunistInnen und revolutionäre Parteien, die sich in ihren eigenen Ländern nicht organisieren können, deren Aktivitäten verboten werden und die nicht einmal ihre eigene Zeitung publizieren können oder der legitime Widerstand der Nationen, weil ihnen ihre nationalen Rechte nicht gewährt werden, als “terroristische Organisationen” bezeichnet werden.
Die kurdische Nation erlebt seit den 90er Jahren immer wieder Unterdrückung, Ausbeutung, wird ihrer ganzen Rechte beraubt und ist ständigen Massakern ausgesetzt. Im Jahre 1923 wurde Kurdistan in Lausanne gevierteilt und unter 4 Staaten aufgeteilt. In jenem Teil welcher der Türkei zugesprochen wurde ist das Dasein der dort lebenden Kurden und Existenz des kurdischen Volker niemals offiziell anerkannt worden. Die kurdischen Widerstände gegen diese Verleugnung, Assimilationen und Massaker haben seitdem bis zum heutigen Tage ungebrochen angedauert. Die PKK startete im Jahre 1984 einen neuen Widerstand und organisierte damit die Kurden. Sie sind für ihre Rechte in einen bewaffneten Widerstand getreten und nach einem 30jährigen Kampf hat der türkische Staat letztendlich die Existenz und das Dasein der Kurden akzeptieren müssen. Der türkische Staat ist nicht nur dabei verblieben ihr Dasein zu akzeptieren, sondern hat zu Zeiten, als er einsahen den Krieg nicht gewinnen zu können, das Instrument des Manövers eingesetzt und sich mit der PKK an den gleichen Tisch gesetzt. Allein dieses Verhalten steht an einer wichtigen Stelle und zeigt, wie sich die Begriffe “ Terrorismus” und “ terroristische Organisation” zu den eigenen Gunsten ändern können.
Dass die TKP/ML vom türkischen Staat als „terroristische Organisation“ gesehen wird resultiert daraus, weil sich das Volk in der TKP/ML organisiert und einen Widerstand gegen den türkischen Staat führt. Kein berechtigter und legitimer Widerstand kann mit dem Begriff „Terror“ kritisiert oder delegitimiert werden. Das Volk hat ein Anrecht auf einen eigenen legitimen Widerstand, das Volk entscheidet selber wie es dieses Recht einsetzt. Nach dem 2. Weltkrieg wurde in der internationalen Arena die Selbstverteidigung des Volkes, der bewaffnete Widerstand der unterdrückten Nationen gegen die unterdrückenden Saaten als ein legitimes Recht angesehen. Kein Staat kann diesem legitimen Recht des Widerstandes jemanden entreißen. Es wird nicht ausreichen justizielle Stützen zu entwickeln um damit politische Parteien und Organisationen zu verbieten und dieses berechtigte Widerstandsrecht in die oberste Schubladen weg zu räumen. Man muss offen betonen, dass der politische Inhalt der Aussagen „Terrorist“ und „terroristische Organisation“ von allen Staaten immer gegen die oppositionellen Kräfte, die ihnen entgegenstehen, eingesetzt werden. Sie verstecken sich hinter diesen Begriff „Terror“ und wollen damit bewirken, dass die oppositionellen Kräfte herabgewürdigt werden, sie ihren politischen Inhalten entrissen werden, dem entgegenwirken, dass sich das Volk in diesen Organisationen organisiert, und den Staaten einen „gesetzlichen Boden“ geben auf dem es leichter ist diese Organisationen anzugreifen, ihre SympathisantInnen und Mitglieder verhaftet und eliminiert werden können.
DIE STÜTZPUNKTE DER DEUTSCHEN BUNDESSTAATSANWALTSTAFT UND DER POLIZEI RUHEN AUF MORSCHEM BODEN UND WERDEN NICHT STANDHALTEN!
Das Fundament dieser Operation, welche mit der Genehmigung des deutschen Justizministeriums im Jahre 2012 gestartet wurde, bilden die unechten Dokumente und Behauptungen, die der türkische Staat der deutschen Polizei übergeben hat. Der Versuch und Wunsch, dass auf einmal die Aktivitäten der TKP/ML, die in Deutschland nicht verboten ist, als solche einer “terroristische Organisation” rubriziert werden, stützt sich auf die Profitbeziehung zwischen dem türkischen und dem deutschen Staates. Alle Beweismittel dieser Operation bestehen nur aus den unechten Dokumenten der türkischen Polizei. Die meisten dieser Polizisten, die auf Ansuchen und Schriftverkehr der deutschen Polizei nach Dokumenten diese Dokumente zusammenstellten und den deutschen Behörden zukommen ließen, sind heute in den bekannten Verfahren wie dem Ergenekon-Verfahren oder dem Balyoz
Verfahren angeklagt: ihnen wird die Zusammenstellung von falschen Dokumenten und die Manipulation der CDs und der in ihnen enthaltenen Dokumente vorgeworfen.
Eine andere Beschuldigung der deutschen Bundesstaatsanwaltschaft ist, dass die TKP/ML im Nahen Osten einen Kampf gegen den IS führt. Der Kampf gegen den IS, die auf der ganzen Welt verdammt wird und für deren Vernichtung man alles Mögliche versucht, ist keine Straftat, sondern eine Verpflichtung gegenüber der Menschheit. Obwohl es Tatsachen sind, dass der IS Menschen auf die barbarischsten Weisen ohne Reue ermordet, das Dasein keiner anderen Religion außer ihrer duldet, unzähligen Menschen den Kopf abschneidet nur weil sie Schiiten, Yeziden oder Katholiken sind, soll der Kampf gegen den IS eine Straftat sein? Es ist ein geradezu eklatanter Widerspruch, dass Deutschland, obwohl bekannt ist, dass es der YPG über Barzani Waffen im Wert von Millionen von Euros zukommen ließ weil sie den Kampf gegen die IS führen, oder es bei jeder Gelegenheit einen internationalen Aufruf für die Vernichtung des IS oder ähnlichen Organisationen macht, die Aktivisten der TKP/ML die gegen den IS kämpfen als eine Straftat darstellen.
Wenn man es im Rahmen des internationalen Widerstandes und des nationalen (sozialen) Befreiungskampfes bewertet, dann haben die Beschuldigungen der Bundesstaatsanwaltschaft und des Bundeskriminalamtes keine Legitimation und berechtigten Stützen. Die Haltung der Bundesstaatsanwaltschaft, deren einzige Stütze der § 129/a-b ist, ist eine rein politische Haltung.
DIE INTERESSENBEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND DER TÜRKEI
Die Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei liegen sehr weit in der Geschichte zurück. Die Basis dieser Beziehung die seit dem Omanischen Reich immer mehr an Kontinuität annahm ist wirtschaftlicher Natur. Die deutschen Generäle, die im I. Weltkrieg im osmanischen Heer beauftragt und eingesetzt wurden, sind in einer Nacht zu Paschas gekrönt und an die Spitze des osmanischen Heers gehoben worden. Die Seiten der Geschichtsbücher haben es nicht verabsäumt über die Offiziere zu schreiben, die dem Osmanischen Reich im Jahre 1915 beim Genozid an den Armeniern behilflich und direkt beauftragt waren. Diese Beziehungen haben auch im II. Weltkrieg angedauert und dauern bis zum heutigen Tage ungebrochen an.
Wenn wir die Beziehungen Deutschlands, welches über 6 Tausend Unternehmen in der Türkei besitzt, in Betracht zieht, dann ist es leichter zu verstehen, was für Abmachungen hinter verschlossenen Türen getroffen wurden. Als Resultat des noch andauernden Krieges in Syrien sind Tausende Menschen in die Türkei geflüchtet. Und wenn man die Zugeständnisse gegenüber der Türkei, allen voran von Deutschland, die gemacht wurden damit diese Flüchtlinge nicht nach Europa kommen in Betracht zieht, ist es verständlicher warum Deutschland türkische Organisationen so vehement angreift. Deutschland spielte mit den Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Merkel in der Türkei kurz vor den Wahlen und dem Aufschub der Veröffentlichung des Fortschrittsbericht der EU, der erst nach den Wahlen veröffentlicht wurde, eine große Rolle dabei, dass die AKP erneuert alleine an die Macht gekommen ist. Einer der ausschlaggebendsten Tatsache ist die Aussage des deutschen Innenministers Thomas de Maiziere vom 04. Februar, 2016 in der Sendung Monitor, wo er sagt:“ Ich rate denjenigen, die erwarten, dass wir Tag und Nacht die Türkei kritisieren sollen, sich dem zu entsagen. Wir haben unsere Interessen. Die Türkei hat Interessen. Natürlich gibt es Themen wo wir die Türkei kritisieren können. Aber wenn wir die Flüchtlingsflut aus der Türkei stoppen wollen, dann hat dies in Hinsicht auf die gegenseitigen Interessen, einen Gegenwert.“ Mit dieser Aussage erklärt er offen, wie sie gegenüber der Türkei die Augen zudrücken.
DIE TÜRKEI; BEI DER MAN ALLE AUGEN ZUDRÜCKT, DIE MENSCHHEIT; DIE DEN INTERESSEN GEOPFERT WIRD.
Wie jeder sehen kann, kann man in der Türkei von Demokratie und die international anerkannten Menschenrechten und Freiheiten nicht reden. Der türkische Staat hat dem im Jahre 1984 von der kurdischen Nation für ihre nationalen Recht begonnenen Kampf mit allen Möglichkeiten die ihm zur Verfügung stehen um ihren Widerstand zu brechen, einen insgesamten Krieg erklärt. In den 90er Jahren trat das mörderische Gesicht der Türkei mit diesen Tatsachen zum Vorschein; in dem 3500 kurdische Dörfer verbrannt, evakuiert und von der Landkarte gelöscht wurden; 5 Millionen kurdische Bauern wurden vertrieben, zwangsumgesiedelt, zwangsausgewandert und zur Flucht getrieben; in Türkei-Kurdistan brach die Wirtschaft zusammen, die Landwirtschaft auf null herabgesetzt; mindestens 50 Tausend Kurden wurden seitens des Staates ermordet; 17.000 „extralegaler Hinrichtungen“ durch sog. „unbekannte Täter“-Morde verrichtet; über 2000 oppositionelle Menschen sind in Untersuchungshaft „verschwunden“, wurden außergerichtlich hingerichtet; Tausende Menschen in den Gefängnissen verloren ihr Leben; Revolutionäre wurden mitten auf der Straße, in ihren Wohnungen hingerichtet; Zeitungen und Zeitschriften verboten; kurdische Abgeordnete zu 10 Jahren Haft verurteilt, weil sie im Parlament ihren Eid in kurdischer Sprache leisteten.
Für diejenigen, die die Wahrheit sehen möchten, sagen die Fakten und Daten seit dem 7. Juni 2015 über die AKP (Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei) Regierung, zureichend genug aus.
Damit die HDP (Demokratische Partei des Volkes) bei den Nationalratswahlen am 7. Juni 2015 die Wahlhürde nicht überwinden und damit den Einzug ins Parlament schaffen kann, hat die AKP-Regierung Gebrauch von jeglicher Erpressung und Druck gemacht und unter ihrem Befehl und ihrer Anleitung wurden Selbstmordkommandos des IS zu den Wahlkundgebungen der HDP gesendet. Diesen infolge wurden beim Selbstmordanschlag am 5. Juni 2015 in Diyarbakir 10 Menschen getötet, dem folgte das Massaker in Suruc am 20. Juli 2015. Bei dem durch IS-Hand getätigten Selbstmordanschlag in Suruc verloren 34 junge Menschen ihr Leben.
Die AKP, welche es nicht schaffte am 7. Juni alleinig an die Macht zu kommen, beschloss für den 1. November 2015 eine Wahlvorverlegung und um die alleinige Macht zu erringen, wofür für sie alles zulässig war. Bei der Demonstration, zu der verschiedensten Gewerkschaften und demokratischen Massenorganisationen für den 10. Oktober 2015 in Ankara aufgerufen hatten, kamen durch die Selbstmordattentate der IS-Bande 104 Personen ums Leben, Hunderte Menschen wurden verletzt.
Seit dem 8. Juni hat die AKP in Türkei-Kurdistan den Krieg gegen die Kurden eröffnet. In Sur, Cizre, Nusaybin, Idil, Silopi und anderen Landkreisen wurden Ausgangssperren verhängt, die Landkreise und Städte unter militärische Blockaden gestellt und Angriffe durchgeführt. Der türkische Staat hat die Gräben, welche das Volk zu seiner Selbstverteidigung ausgrub als Ausrede verwendet, die Erklärung der Selbstverwaltung als Separatismus bezeichnet und unter diesem Vorwand einen Vernichtungs-, Zerstörungs- und Ausrottungskrieg gegenüber den Kurden begonnen. Der türkische Staat hat in den Landkreisen und Städten die unter militärischer Blockade standen keinen Menschen erlaubt aus ihren Häusern raus zu kommen, hat verhindert das die Menschen ihren Grundbedürfnissen wie Brot und Wasser nachkommen, es nicht erlaubt dass verletzte Menschen in die Krankenhäuser zur ärztlichen Verpflegung gebracht werden, und mit einer noch nie dagewesenen Barbarei ein Dutzend Massaker ausgeübt. Seit Februar 2016 beträgt die Anzahl derjenigen, die in den Kellern ihrer Wohnungen festsaßen und dergestalt massakriert worden sind über 200. Davon konnten 101 Personen nicht durch ihre Familien identifiziert werden, weil ihre Körper zur Gänze verbrannt waren. Sie sind in Friedhöfen für Obdachlose bestattet worden. Der Staat selbst hat die Zahl der seit Juni 2015 getöteten Personen mit insgesamt 5000 Personen erklärt. Dutzende dieser Ermordeten waren Kinder.
Die Türkei ist wie ein offenes Gefängnis. Die Menschenrechte sind seitens der AKP Regierung in die obersten Schubladen weggeräumt worden. Meinungsfreiheit existiert nur dann, wenn man die AKP-Regierung lobt. Die Berichterstattung der Journalisten ist nur mit der Genehmigung des Bundespräsidenten Erdogan möglich. Für eine Verhaftung reicht die Kritik an Erdogan aus. Die Gefängnisse laufen über. Seit Februar 2016 wurde die Aufnahmekapazität der Gefängnisse über 5000 Personen um das mittlerweile Doppelte gesprengt, die Menschen haben Schwierigkeiten einen Schlafplatz zu finden. 450 politischen Gefangenen, die sich an der Schwelle zum Tod befinden, wird die Freilassung verwehrt, man wartet auf ihr sterben. Arbeitsunfälle werden als normale Todesfälle betrachtet. Und zudem nimmt die Türkei mit ihren Frauenmorden auf internationaler Ebene ihren Platz in den obersten Reihen ein.
Sich organisieren, die eigene Meinung äußern, bedeutet verhaftet und ins Gefängnis gesteckt zu werden. Die rücksichtslose brutale Haltung der Polizei bei Demonstrationen und Kundgebungen sind täglich ein Thema für die Nachrichten, die Widerstände gegen die Natur- und Umweltvernichtungen werden mit Gewalt aufgelöst.
DIESER PROZESS IST KEIN PROZESS GEGEN EINE “TERRORISTISCHEN ORGANISATION”; ES IST EIN POLITISCHER PROZESS
Es kann niemals akzeptiert werden, dass die deutsche Staatsanwaltschaft mit der Anwendung des § 129/ a-b die TKP/ML als eine „terroristische Organisation“ darstellt und versucht dieses Verfahren als ein gegen eine „terroristische Organisation“ geführtes Verfahren darzustellen. In dem eröffneten Verfahren versucht die Bundesstaatsanwaltschaft bewusst mit der Anschuldigung „Terror“ die politische Richtung dieses Falles zu vertuschen. Somit möchte man mit der Vertuschung der politischen Richtung dieses Verfahrens die Öffentlichkeit manipulieren.
Die TKP/ML ist keine Terrororganisation. Die TKP/ML hat in erster Linie den Anspruch der demokratischen Volksrevolution und des Sozialismus, sie versteht sich als eine politische Partei die die Befreiung der Menschheit in einem sozialistischen System sieht und dies verteidigt. Die TKP/ML ist die Fortsetzung der von Mustafa Suphi und seinen Genossen 1920 in Baku gegründeten TKP (Kommunistische Partei Türkei). Mustafa Suphi und seine 14 Genossen sind im Jänner 1921 auf Befehl von Mustafa Kemal am Schwarzen Meer ermordet worden. Die TKP/ML wurde im Jahr 1972 durch Ibrahim Kaypakkaya, der sagte, dass sie die Erben der TKP sind, gegründet. Seit ihrer Gründung bis zum heutigen Tage führt sie ihren Kampf ununterbrochen fort. Der türkische Staat war gegenüber Revolutionären und KomunistInnen seit je repressiv und mörderisch. Der Gründer der TKP/ML, Ibrahim Kaypakkaya, wurde im Jänner 1973 gefangen genommen und am 18 Mai 1973 im Gefängnis von Diyarbakir durch Folter massakriert.
Die TKP/ML ist eine Partei, deren Mitglieder und Sympathisanten ständiger Verfolgung ausgesetzt sind, die
gezwungen sind sich illegal zu organisieren da sie andernfalls ins Gefängnis gesteckt werden und deren gesamter Kampf sich gegen den Staat ausrichtet. Der Kampf der TKP/ML gegen den ungerechten, repressiven und faschistischen türkischen Staat ist legitim. Das legitime Recht des Widerstandes, welches von der Arbeiterklasse und dem Volk die sich in der TKP/ML organisieren, und von ihnen in Anspruch genommen wird, muss eingesehen werden.
WIR RUFEN DIE ÖFFENTLICHKEIT AUF SICH DIESEM VERFAHREN ANZUNEHMEN
Die Behauptungen der Bundesstaatsanwaltschaft in diesem Prozess, welcher im Juni beginnen wird, müssen ins Leere verlaufen und dem Versuch einen politischen Prozess unter der Verwendung des Vorwandes „Terror“ in ein gewöhnliches Verfahren umzuwandeln die Stirn und Einhalt geboten werden. Dieses Verfahren ist eine offene politische Verurteilung. Deutschland trachtet mit ihm, seinen hinter verschlossenen Türen gemachten Abmachungen mit dem türkischen Staat nun auch vor Gericht nachkommen. Dieses Verfahren wird nichts Weiteres als ein Scheinverfahren. Die Öffentlichkeit wird sehen, dass sogar das Ausmaß der Strafen, wer wie viel bekommt, ein Thema der Abmachungen war. Man kann unter den Umständen, dass die Verhafteten sich noch immer in Isolationshaft befinden, die Umstände für ihre Verteidigung eingeschränkt sind und sie sich mit ihren Anwälten hinter Trenngläsern besprechen müssen, nicht von einer gerechten Rechtssprechung reden.
Wir rufen die Öffentlichkeit Deutschlands auf, sich gegen diese anti-demokratischen Anwendungen und den Verurteilungen die sich auf ungesetzliche Beweismittel stützen, entgegen zu stellen. Wir rufen die Parteien im Parlament, die bei jeder Gelegenheit von der Rechtsstaatlichkeit reden auf, Position gegen dieses Skandalverfahren einzunehmen!
Wir rufen alle JuristInnen auf, juristisch Reaktion gegen die Anwendung der unechten Dokumente des türkischen Staates, welches der deutschen Polizei als Beweismittel übermittelt worden sind zu beziehen, und diese als nicht zulässig zu deklarieren!
Wir rufen alle Revolutionäre, Demokraten, Fortschrittliche, migrantische- und einheimische Organisationen auf, an den geplanten Aktivitäten teilzunehmen und sich den politischen Gefangenen anzunehmen!
April, 2016
UPOTUDAK
Solidaritäts komitee mit den internationalen politischen Gefangenen
Uluslararası Politik Tutsaklarla Dayanışma Komitesi