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Revolutionäre aus der Türkei zur Bundestagswahl zugelassen

Das ist ein tolles Ergebnis der Solidaritätsbewegung mit ihnen und der Proteste gegen die Beschneidung ihres passiven Wahlrechts. Noch bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen war Erhan Aktürk zu Kandidatur auf der Landesliste der Internationalistischen Liste/MLPD verwehrt worden. rf-news gratuliert der Internationalistischen Liste/MLPD und den beiden türkischen Revolutionären!

Als Revolutionäre angeklagt

Sie stehen derzeit vor dem OLG München vor Gericht und befinden sich seit dem 15. April 2015 unter Isolationsbedingungen in Untersuchungshaft. Ihnen wird der Vorwurf gemacht, Mitglied der TKP/ML zu sein. Deswegen wurden sie nach dem berüchtigten „Anti-Terror-Paragrahpen“ 129 b StGB angeklagt.

Ihre Bereitschaft, gerade deswegen als Kandidaten der Internationalistischen Liste/MLPD zur Bundestagswahl anzutreten, ist ein wichtiges Zeichen des Protests und des Kampfs gegen die von der Bundesregierung in trauter Eintracht mit dem Faschisten Recep Tayyip Erdogan betriebene Kriminalisierung der fortschrittlichen und revolutionären Opposition in der Türkei und deren Diffamierung als „terroristisch“.

Weg mit §§ 129a/b ! Revolution ist kein Verbrechen

Internationalistische Liste/MLPD

Aus diesem Grund tritt die Internationalistische Liste/MLPD auch mit der Forderung „Weg mit §§ 129a/b! Revolution ist kein Verbrechen“ zur Bundestagswahl am 24.9.2017 an.