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Aufregung um Verteidiger und BVT-Beamtin im Küssel-Prozess

WIEN |24 – 05 -2012 |Der Anwalt des Rechtsextrmisten fiel mit Hitlergruß und einem Vortrag auf.  Die Verfassungsschützerin hatte Erinnerungslücken. Am dritten Verhandlungstag im Wiederbetätigungs-Prozess gegen den Rechtsextremisten Gottfried Küssel und seine Mitangeklagten Felix B. und Wilhelm A. haben der Verteidiger des Zweitangeklagten, Herbert Orlich, und die Leiterin des Extremismus-Referats im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Sybille Geissler, für Aufsehen gesorgt. Orlich gab im Gerichtssaal einen Vortrag über Adolf Hitler zum Besten, ehe er auf Anweisung eines Zeugen den rechten Arm zum Hitler-Gruß hob. Die ranghohe Verfassungsschützerin fiel mit bemerkenswerten Erinnerungslücken auf.

Die Verhandlung hatte mit der Einvernahme eines 20-jährigen Burschen begonnen, der im April 2010 an einer Feier der Akademischen Ferialverbindung Reich teilgenommen hatte. Der Zeuge erklärte unter Wahrheitspflicht, Felix B. habe dort eine fünfminütige, „glorifizierende“ Rede auf Adolf Hitler gehalten, „die für mich gefühlsmäßig als Huldigung rübergekommen ist“. Anschließend hätten alle Anwesenden – etwa 20 bis 25 Männer – unter dreimaligem „Sieg Heil“-Ruf den Hitlergruß getätigt.

Um zu überprüfen, was der Zeuge als „glorifizierend“ verstehe, erging sich der Rechtsvertreter von Felix B. in minutenlangen Ausführungen über Hitler, wobei Orlich seine Quelle nicht bekanntgeben wollte. Er habe jedenfalls „die Judenvergasung weggelassen“, betonte der Anwalt.

Danach wollte Orlich vom 20-Jährigen wissen, auf welche Weise die Männer bei der Feier die Arme gehoben hätten. Der Zeuge, der wegen dieses Vorfalls bereits nach dem Verbotsgesetz rechtskräftig zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden ist, weigerte sich, den Gruß nachzumachen. „Beschreiben Sie es! Ich zeige es, ich werde bestraft“, verlangte Orlich, der zunächst die Hand zur Faust ballte, dann drei Finger öffnete („Beim Strache war das nix!“) und am Ende auf entsprechende Anweisung des sichtlich irritierten und verunsicherten Zeugen tatsächlich den ausgestreckten rechten Arm mit geöffneter Handfläche in die Höhe reckte.

Im Anschluss wurde die Leiterin des Extremismus-Referats im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Sybille Geissler, in den Zeugenstand gerufen. Sie hinterließ einen zwiespältigen Eindruck. Obwohl sie sämtliche Berichte des BVT an die Staatsanwaltschaft unterschrieben und nach eigenem Bekunden auch gelesen hatte, konnte sie auf zahlreiche Fragen des Küssel-Verteidigers Michael Dohr keine erschöpfende Antwort geben.

Sie könne sich „daran nicht mehr erinnern“, hieß es immer wieder. Oftmals verwies die ranghohe Verfassungsschützerin „auf den Beamten H.“, der federführend in Sachen „alpen-donau-info“ ermittelt hatte. Dieser Beamte soll beim nächsten Verhandlungstermin am 26. Juni vernommen werden.

Der Rechtsvertreter Küssels hatte von Geissler zunächst wissen wollen, weshalb sein Mandant in der Anklageschrift als einer der Betreiber der „alpen-donau-info“ bezeichnet werde, obwohl es in diese Richtung keinen Beweis gebe. Küssel sei „Verantwortlicher, landläufig sprechen wir vielleicht auch von einem Betreiber“ gewesen, meinte Geissler. Sie verwies „auf Sachbeweise, die wir haben“. Auf eindringliches Befragen Dohrs konnte sie allerdings keine nennen: „Details weiß der Beamte H.“

 

Als Dohr auf ein sogenanntes Grundsatzdokument zu sprechen kam, das Küssel als „Vereinbarung mit dem tschechischen Nationalen Widerstand“ verfasst hatte, musste Geissler einräumen, nicht zu wissen, wer dieses Dokument ins Netz gestellt habe. Es sei „nachvollziehbar“, dass Küssel es erstellt und weitergeleitet habe. „Wer das technisch gemacht hat“, sei unklar.

Küssel stellt nicht in Abrede, den Text verfasst zu haben. Er behauptet aber, nichts damit zu tun gehabt zu haben, dass er auf der „alpen-donau.info“ publiziert wurde.

Inhaltlich ging es in dem als „Staatsvertrag“ bezeichneten Dokument unter anderem um die Benes-Dekrete. Laut Anklage, die auf den Erkenntnissen des BVT beruht, soll die Grundsatzvereinbarung „vom völkischen Staatsgedanken im nationalsozialistischen Sinn geleitet“ sein. Dohr hielt dem entgegen, in dem Manifest würden primär die Entschädigungs-Frage für vertriebene Sudetendeutsche und eine Zusammenarbeit diverser Gruppen des „nationalen und sozialen Widerstands“ erörtert: „Wo ist das relevant im Sinne des Verbotsgesetzes?“ „Wir haben das so beurteilt. Also wird es so sein“, antwortete Geissler.

„Was wissen Sie über die Benes-Dekrete?“, wollte der Küssel-Verteidiger schließlich von der BVT-Spitzenbeamtin wissen. „Nix“, antwortete diese nach einigem Zögern. Nach einer kurzen Pause setzte sie nach: „Was hat das damit (offenbar war die Verhandlung gemeint, Anm.) zu tun?“ „Es ist Teil der Anklage“, sagte Dohr.                                                                                                                                     Die Verhandlung wurde vor allem deshalb vertagt, weil das Schwurgericht (Vorsitz: Martina Krainz) einen Computer-Experten beiziehen wird. Der an der Technischen Universität Wien tätige Ziviltechniker Kurt Judmann, der unter anderem auf IT-Sicherheit, Datenauswertung und -rekonstruktion und Verschlüsselung spezialisiert ist, soll als Sachverständiger die weitere Verhandlung begleiten.

Kaynak (APA)