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KOMMUNALES WAHLRECHT FÜR ALLE MIGRANTINNEN -UND MIGRANTEN

DUISBURG | 06 – 02 – 2011 | In Hamburg haben  466.120 Personen mit einem Migrationshintergrund . Davon sind 218.700 Deutsche, zu den Deutschen mit Migrationshinter-grund zählen 101.760 Eingebürgerte, den restlichen 247.420 Personen werden jegliche Mitwirkungs -und Entscheidungsrechte über die politische Entwicklung in Hamburg verwehrt. Diese Menschen leben  und arbeiten über Generationen hin in Hamburg, die durchschnittliche Aufenthaltsdauer beträgt 15 Jahre. Laut Grundgesetz sind „Alle Menschen vor dem Gesetz gleich“ (Artikel 3, Abs. 1 GG)  Integration bedeutet, Rechte zu erhalten und Pflichten zu übernehmen. Und wenn jemand hier lebt, hier arbeitet und hier Steuern zahlt, sollte er auch darüber mitentscheiden dürfen, welche Politik in seinem direkten Umfeld gemacht wird.

Eine Gesellschaft, die einen Teil der Bevölkerung von politischen Entscheidungen ausschließt, verliert ihre demokratischen Grundlagen. Städte, Gemeinden und Land-kreise können es sich nicht länger leisten, zwei Drittel der ausländischen Bevölkerung von der politischen Willensbildung durch Wahlen auszuschließen.

Deshalb müssen wir uns dafür einsetzen, durch eine Grundgesetzänderung allen rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland lebenden Einwohnerinnen und Einwohnern das Recht zur Teilnahme an Kommunalwahlen zu geben. Um allen Ausländern mit dauerhaftem Bleiberecht die Mitgestaltung des öffentlich-politischen Lebens auf kommunaler Ebene auch per Wahl zu ermöglichen, ist eine Änderung des Grundgesetzes nötig. Der Änderung muss im Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt werden. Hessens Regierungssprecher Klaus-Peter Schmidt-Deguelle erklärte, das Thema solle zusammen mit dem Regierungsentwurf zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts diskutiert werden. Damit ist das Thema vorerst vertagt, bis der Bundestag über die geplante Neuregelung des Staatsbürgerschaftsrechts entscheidet. (Der Reform der Staatsbürgerschaft wurde zum 1.Januar 2000 vorgenommen. Das zuvor noch zentral auf dem Prinzip der Abstammung basierte und damit den Realitäten und Erfordernissen eine Einwanderungsgesellschaft nicht entsprach. Konterkariert wurde dieser Modernisierung allerdings von dem Umstand, dass an dem Prinzip der Vermeidung der Mehrstaatsangehörigkeit im Grundsatz festgehalten wurde.) 

 Bislang verfügen rund 1,2 Mio. in Deutschland lebende erwachsene EU-Bürger über das kommunale Wahlrecht. In einigen anderen EU-Ländern, z.B. in Irland, Dänemark und den Niederlanden dürfen auch Ausländer aus Nicht-EU-Staaten das Kommunalwahlrecht ausüben, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen (Mindestalter, fester Wohnsitz, entsprechende Aufenthaltsdauer etc.)

Als eine der ältesten Migrantenorganistion der Arbeiter aus der Türkei (ATIF) organisieren wir deshalb am 12.Februar 2011 eine Kundgebnung am Rathausplatz, für die Mitwirkungs -und Entscheidungsrechte alle Migrantinnen  und Migranten. Wir laden alle Kräfte, die für die Gleichberechtigung der Migrantinnen sind, zur Unterstützung ein.

ATIF – Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland