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Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten!

wahlrechtfurallemigrantenATIF | 02 – 09 – 2009 | In der Bundesrepublik Deutschland leben rund 15,3 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Laut dem Statistischen Bundesamt haben 7,3 Millionen von ihnen keine deutsche Staatsbürgerschaft. 4,6 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund stammen nicht aus Ländern der Europäischen Union.

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der nicht Unions-Bürger beträgt mehr als 17 Jahre. Diese Menschen sind ein Teil der Gesellschaft. Sie haben aber keine Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte, weil sie keine Unions-Bürger sind. Diese Feststellung widerspricht  dem Grundgesetz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ (Artikel 3, Abs. 1 GG)

Am 29. Mai 2009 stimmte der Bundestag gegen das Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten. CDU/CSU, SPD und FDP hatten mit 403 Stimmen gegen das Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten gestimmt. Die Linke und Grünen hatten mit 83 für das Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten gestimmt. Diese Ergebnisse  stellen fest, wie sehr Deutschland Integrationswillig ist und dass alle Menschen vor dem Gesetz doch nicht gleich sind.

Mit diesen Ergebnissen kann auch festgestellt werden, dass die ´nicht gelungene Integration´ von Migrantinnen und Migranten von der Bundesrepublik Deutschland gewollt ist. Deutschland hat seit Jahren mit dieser Politik  Migrantinnen und Migranten wie Objekte behandelt. Sie wurden (und werden immer noch) als politische Instrumente während den Wahlkämpfen genutzt. Die Hauptargumente gegen Migrantinnen und Migranten in den letzten Jahren waren, dass sie parallel Gesellschaften errichtet haben und dass sie ihren Pflichten nicht nachgekommen sind. Diese Argumente waren und sind immer noch demagogisch und manipulatorisch und damit wurde Jahre lang Hass und Rassismus gegen Migrantinnen und Migranten geschürt.

Rechte und Pflichten sollten immer zusammen vorhanden sein. Wenn nur von Pflichten gesprochen wird und von den Rechten geschwiegen wird, dann kann nicht von der Gleichberechtigung und Integration von  Migrantinnen und Migranten gesprochen werden. Migrantinnen und Migranten möchten als Subjekte mit ihren Rechten und Pflichte als Teil dieser Gesellschaft mitwirken.

Die gelungene Integration von deutschen Staatsbürgern und nicht-deutschen Staatsbürgern kann nur auf  Basis der Gleichberechtigung funktionieren. Für die Integration ist es auch hinderlich, dass durch die Anforderung zum Erlangen der deutschen Staatsbürgerschaft die Bewerberinnen und Bewerber stark selektiert werden. Die sozial schwachen und bildungsfernen Migrantinnen und Migranten haben nur geringe Chancen eingebürgert zu werden. Diese soziale Selektion häuft möglichen Konfliktstoff an und erschwert ein friedliches Zusammenleben erheblich, da sich die Migranten dadurch nicht zur deutschen Gesellschaft zugehörig empfinden.

Wir, als eine der ältesten Föderation der Arbeiter-Innen aus der Türkei in Deutschland, starten eine bundesweite Kampagne für die Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte aller Migrantinnen und Migranten. Das Ziel dieser Kampagne ist die Einführung des Wahlrechts für alle Migrantinnen und Migranten in der Bundesrepublik Deutschland.  Diese Kampagne möchten wir mit allen Kräften, die für die Gleichberechtigung der Migrantinnen und Migranten sind, durchführen.

Gleichheit, Brüderlichkeit, Freiheit!

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