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Bleiberecht-Kollektivs Bern`den YEŞİLÇALI için Basın Açıklaması!

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Bleiberecht-Kollektivs Bern`den YEŞİLÇALI için Basın Açıklaması!

Mehmet Yeşilçalı`nın, hukuk-dışı bir şekilde Almanya`ya iade edilmesini protesto eden, Bleiberecht-Kollektivs Bern, basın açıklaması gerçekleştirdi. Almanya`nın kınandığı, ve hukuk-dışı saldırılar ve hak ihlallerine karşı mücadelenin sahiplenildiği açıklamada, „Hepimiz ATİK`liyiz“ denilerek, mücadelenin yükseltilmesi çağrısı yapıldı.

Bleiberecht-Kollektivs Bern tarafından yapılan basın açıklamasını, haber değerinin öneminden dolayı, olduğu gibi yayınlıyoruz.

„VON DER SCHWEIZ ANERKANNTER FLÜCHTLING WIRD NACH DEUTSCHLAND VERSCHLEPPT

Medienmitteilung des Bleiberecht-Kollektivs Bern

Am Montag, den 7. März wurde Mehmet Yesilçali nach fast einem Jahr Haft nach Deutschland ausgeschafft. Die Schweiz anerkannte Mehmet Yesilçali 2010 als Flüchtling, weil er in der Türkei acht Jahre lang aus politischen Gründen inhaftiert war – unter anderem wegen seiner angeblichen Mitgliedschaft in der TKP/ML. Nun wurde er genau aus diesem Grund nach Deutschland ausgeliefert. Die Schweiz wie auch Deutschland beziehen zu einer sehr brisanten Zeitpunkt Stellung: Gegen den Widerstand in der Türkei und für das autoritäre Erdogan-Regime.

Vorab drei Kritikpunkte des Bleiberecht-Kollektivs Bern:

(1) Durch die Auslieferung nach Deutschland spricht die Schweiz Mehmets Schutz als politischer Flüchtling ab.
(2) Die Anklage der deutschen Behörden gegen die ATIK kriminalisiert gezielt die politischen Aktivitäten von Migrant*innen im Exil. Schlimmer noch: sie werden des Terrorismus verdächtigt.
(3) Die schweizer Behörden treten die Versammlungs- und Meinungsfreiheit – also Grundrechte von Migrant*innen – mit den Füssen.“

Nun der Reihe nach: Am 15. April 2015 wurde Mehmet Yesilçali in seiner Wohnung verhaftet und sass seitdem im Freiburger Gefängnis in Auslieferungshaft. Yesilçalis Verhaftung ist Teil einer von der deutschen Bundesanwaltschaft initiierten Aktion gegen Mitglieder der «Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa» (ATIK). Sieben weitere Personen wurden in Deutschland, drei in Griechenland und eine in Frankreich verhaftet. Sie werden der «Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland» beschuldigt (§ 129 a und b deutsches Strafgesetzbuch). Migrant*innenorganisation unter Terrorismusverdacht. Vorgeworfen wird Yesilçali nicht etwa die Beteiligung an einem Anschlag, wie es der Terrorismusvorwurf vermuten liesse. Vielmehr soll er 2012 in Deutschland an Versammlungen eines angeblichen Westeuropa-Komitee der «Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten» (TKP/ML) teilgenommen sowie bei Abendveranstaltungen in der Schweiz Geld für diese Organisation gesammelt haben. Diese Aktivitäten seien im Namen der ATIK erfolgt, die nichts anderes als eine Tarnorganisation dieser Partei sei. Die TKP/ML habe sich «zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels eines ‚bewaffneten Kampfes’ zu Beseitigen und durch ein kommunistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen», behauptet die deutsche Bundesanwaltschaft in einer Presseerklärung. In der Türkei habe die Organisation zahlreiche Anschläge begangen, seit 2007 gemeinsam mit der PKK. Weder die TKP/ML noch ATIK stehen auf der berüchtigten Liste «terroristischer Organisationen», die die EU seit Ende 2001 führt. Mit ihrem Strafverfahren und den Auslieferungsersuchen übernehmen die deutschen Behörden dennoch einmal mehr die Vorwürfe der türkischen politischen Justiz. Der Terrorismusvorwurf trifft nicht nur die Mitglieder der TKP/ML, von denen viele in Westeuropa als Flüchtlinge anerkannt sind. Kriminalisiert werden auch politische Organisationen von Migrant*innen – in diesem Fall die ATIK. Die in den 70er Jahren in Deutschland gegründete Konföderation setzt sich für die Rechte der aus der Türkei eingewanderten ArbeiterInnen ein. Zu ihr gehört auch die 1991 ins Leben gerufene «Föderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in der Schweiz» ITIF, die sich zu demokratischen Zielen bekennt und sich als antiimperialistisch, antifaschistisch und antirassistisch versteht.

Wir sind alle ATIK: Die Schweiz hat Mehmet Yesilçali aus guten Gründen Asyl gewährt wird. Sie ist deshalb verpflichtet, ihn gegen weitere politische Verfolgung zu schützen, auch wenn die nicht unmittelbar aus der Türkei, sondern über Umwegen aus Deutschland kommt. Nun erwartet ihn in Deutschland ein politisches Strafverfahren.
In der Türkei sind die dunklen Zeiten der 90er zurückgekehrt. Es herrscht Staatsterror. Die kurdischen Teile der Bevölkerung werden systematisch Opfer von Gewaltangriffen des autoritären Präsident Erdogan. Medienkonzerne wurden gestürmt und auf Regierungslinie gebracht, Regierungskritiker in Isolationshaft gesteckt oder ermordet, Parteibüros der Opposition angezündet und Zivilist*innen von türkischen Streitkräften getötet. Mehmet Yesilçali wie auch tausende andere Türk*innen, Kurd*innen und solidarische Menschen leisten Widerstand gegen diese Welle faschistoider Gewalt. In den Sinne sind wir alle ATIK.“