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Die Solidarität Mit Den Politischen Gefangenen in München Verstärken

Seit dem 15. April 2015 sitzen politische AktivistInnen der MigrantInnenorganisation ATIK (Konföderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Europa) in München in Haft und werden mithilfe des Gesinnungsparagraphen 129 b StGB angeklagt. Zum dritten Jahrestag ihrer Festnahme findet eine Kundgebung vor dem Oberlandesgericht München statt, zu der alle fortschrittlichen, demokratischen und revolutionären Organisationen und Einzelpersonen eingeladen sind.

Die AktivistInnen werden beschuldigt, Mitglieder der TKP/ML (Kommunistische Partei der Türkei/Marxisten Leninisten) zu sein. Doch weder ist die TKP/ML in der BRD verboten, noch haben sich die angeklagten GenossInnen jemals auf deutschem Boden strafbar gemacht – so werden ihnen auch insgesamt keine konkreten Straftaten vorgeworfen. Die Grundlage auf der die Anklage aufbaut, sind Akten des türkischen und deutschen Geheimdienstes, d.h. also tatsächliche Bespitzelungen und Veröffentlichungen der TKP/ML zu ihren Aktivitäten in der Türkei.
Dieser Prozess kann nicht unabhängig von der momentanen politischen Lage in der Türkei und der ständigen Kollaboration der BRD mit der Türkei gesehen werden. Nach Abbruch der Friedensgespräche der kurdischen Guerillaorganisation PKK und der türkischen Regierung im Juli 2015, mit der Deklaration des Ausnahmezustandes nach missglücktem Putschversuch im August 2016 und insbesondere der Festnahme etlicher Abgeordneter der prokurdischen HDP (Demokratische Partei der Völker) versucht die türkische Regierung unter dem Staatspräsidenten Erdogan jegliche Opposition mundtot zu machen.

Doch Erdogan und seine Gefolgschaft streben an, der politischen Opposition auch außerhalb türkischer Grenzen das Wort zu verbieten – und holen sich hierfür die tatkräftige Unterstützung der deutschen Regierung. So werden in der BRD bereits seit Jahren politische AktivistInnen der radikalen Linken aus der Türkei und aus Kurdistan mithilfe des Paragraphen 129 b angeklagt und u.a. für mehrere Jahre weggesperrt. Zudem werden immer mehr Fahnen und Symbole der kurdischen Befreiungsbewegung verboten und die Anmeldung von Demonstrationen u.ä. nur noch unter absurden Auflagen möglich gemacht. Auch wurden in den vergangenen Wochen die Räumlichkeiten des kurdischen Verlages Mezopotamia in Neuss durchsucht und dutzende Bücher und Musikalben beschlagnahmt. Erst vor wenigen Tagen wurde ein kurdisches Kulturzentrum in Hannover durchsucht.
Insbesondere nach dem völkerrechtswidrigen Überfall der türkischen Streitkräfte im kurdischen Afrin/Nordsyrien wird mit einer immensen Repression gegen jegliche KriegsgegnerInnen und FriedensaktivistInnen vorgegangen – sowohl in der Türkei als auch in Deutschland.

Der Prozess gegen die zehn AktivistInnen muss in diesem Kontext betrachtet und der Widerstand gegen die Repression und Reaktion auch in diesem Zusammenhang gemeinsam über Landesgrenzen hinweg organisiert werden. Nach über zweieinhalb Jahren lassen sich bereits auch die ersten Erfolge des gemeinsamen Widerstandes und der Solidarität zeigen. So wurden bereits fünf der zehn GenossInnen in den vergangenen Wochen aus der Haft entlassen. Nun gilt es gemeinsam, ein noch entschlosseneres Zeichen gegen die Repression zu setzen und die Freilassung der anderen fünf AktivistInnen zu erkämpfen, um dann schließlich die ganze Anklage fallen zu lassen.
In diesem Sinne rufen wir alle demokratischen, fortschrittlichen und revolutionären Organisationen und Einzelpersonen auf, sich an unserer Kundgebung in München vor dem Oberlandesgericht am 13. April 2018 um 12 Uhr zu beteiligen.

ATIK- Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa