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Der Einsatz chemischer Waffen ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit

DEUTSCHLAND | 11 – 11 – 2011 | Nach einem militärischen Einsatz im der östlichen Stadt Hakkari in der Region um Kazan/Türkei teilte das türkische Militär der Internationalen Öffentlichkeit die Tötung von 24 PKK Militanten mit. Nach den Angaben der BDP (Partei des Friedens und Demokratie), dem türkischen Menschenrechtsverein IHD und der Menschenrechtsorganisation MEYADER befanden sich an den Leichen keine Spuren von Gewehrkugeln, so dass demzufolge die Tötung der PKK Militanten durch Verbrennung hohen Grades und damit verbundene Zerstückelung der Körperteile erfolgte.

Nach Untersuchungen der Menschenrechtsorganisationen in der Gebirgsregion Kazan wurden auf weitere Befunde des Einsatzes von chemischen Waffen gestoßen. So befanden sich in dem ganzen Gebiet um Kazan zahlreiche hochgradig verbrannte und zerstückelte Körperteile. In der Leitung des Vorsitzenden des türkischen Menschenrechtsverein IHD Herr Ismail Akbulut wurde eine spezifischere Untersuchung diverser Proben an Waldgewächs und Körperteilen eingeleitet. Nach den Vermutungen des türkischen Menschenrechtsvereins IHD wurde die Brandwaffe Napalm eingesetzt, welche als zähflüssige, klebrige Masse am Ziel haftet und eine starke Brandwirkung entwickelt. Nach Akbulut liegt nun die weitere Zuständigkeit bei der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OPCW).

Nach dem Inkrafttreten und der Ratifizierung der Chemiewaffenkonvention CWK (Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen) durch die UN-Generalversammlung am 15. Januar 1993 und der Unterzeichnung der Türkei am 14. Januar 1993, erfolgte die Ratifizierung auf der türkischen Seite am 3. Mai 1997.

Obwohl die Türkei das Abkommen über die Chemiewaffenkonvention unterzeichnete hielt sich die Türkei zu verschiedenen Zeiten nach Angaben von mehreren Menschenrechtsorganisationen nicht daran. So wurde bspw. vor kurzer Zeit ein Filmschnitt über den Einsatz chemischer Waffen veröffentlicht, indem Bilder von einer militärischen Operation im Jahre 1999 unter dem Oberbefehlshaber Necdet Özel aufgezeichnet wurden. Diesbezüglich erklärte der Vorsitz der Generalstabstelle, dass zu dem besagten Zeitpunkt der damalige Oberbefehlshaber Necdet Özel kein Einsatz in dieser Region hatte. Zu den Vorwürfen des Einsatzes von chemischen Waffen wurde jedoch keine Stellung genommen. Nach den Berichten des türkischen Menschenrechtsvereins IHD im August 2011, wurden in 46 militärischen Einsetzen chemische Waffen eingesetzt. Rund 437 Menschen starben an den Folgen des Einsatzes von chemischen Waffen. Nach den Berichten des IHD wurden demzufolge weitere statistische Daten veröffentlicht. Demnach sehen die Ergebnisse der Untersuchungen wie folgt aus:

(Die Ergebnisse der Untersuchungen beruhen nach Angaben des Vorsitzenden des türkischen Menschenrechtsvereins IHD Diyarbakir Herr Raci Bilici auf: der Anzahl der Anträge der Betroffenen in den Regionen, den Delegationsberichten des IHD`s und den veröffentlichten Artikeln von diversen Nachrichtenagenturen)

1. Anwendung der Chemischen Waffen gegenüber Militanten: 39

2. Direkter Einsatz der Chemischen Waffen auf Umwelt und verschiedenen Gebietsregionen: 5

3. Einsatz von Biowaffen: 2

4. Zahl der Toten Menschen nach Einsatz chemischer Waffen: 437

5. Zahl der Toten Tiere nach Einsatz chemischer Waffen: 134

 

Nach den Angaben von Bilici seien diese Untersuchungen aussagekräftig. Der kürzlich veröffentlichte Bericht der IHD in Van über eine Vielzahl von versteckten Massengräbern unterstützen die Untersuchungen der Menschenrechtsorganisationen und machen die Vorwürfe umso mehr haltbar. Nach Bilici müssen auch weitreichende Untersuchungen bezüglich des Einsatzes von Chemiewaffen in Kandil unternommen werden. Die türkische Regierung hatte zuvor die Evakuierung der Dorfeinwohner verordnet, um eine breitschichtige Operation gegenüber den PKK Militanten einzuleiten.

 

In dem Bericht der IHD wurden demzufolge exemplarisch weitere drei Beispiele für den Einsatz chemischer Waffen seitens der türkischen Regierung dargestellt:

 

1. 11. Mai 1999: Tötung von 20 PKK Militanten in der Gemeinde Silopi der

Kreisstadt Sirnak. Nach den Berichten des kriminologischen

Laboratorium`s der Universität zu Hamburg wurden an den Leichen

Spuren von chemischen Materialien wie Giftgas identifiziert.

2. Cukurca 2009: Tötung von 8 PKK Militanten in der Gemeinde Cukurca

der Kreisstadt Hakkari. Nach den Berichten des kriminologischen

Laboratorium`s der Universität zu Hamburg und des Experten Hans

Baumann wurden an den Leichen Spuren von chemische Waffen

identifiziert.

3. 31. Juli 2011: Tötung von dem PKK Militanten Bedran Kaya in der

Gemeinde Semdinli der Kreisstadt Hakkari. Nach Angaben der Familie

zufolge liegt keine Spur von Waffeneinsatz vor. Die extremen

Brandwunden bekräftigen den Einsatz von Chemiewaffen.

 

Der Einsatz von Chemiewaffen ist ein Kriegsverbrechen und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und wird nach Internationalen Völkerrecht (VstGB) dementsprechend geahndet. Das seit 2002 bestehende deutsche Völkerstrafgesetzbuch ermöglicht demnach eine Internationale Strafverfolgung von geächteten Kriegsverbrechen auch für militärische Befehlsinhaber oder politisch Vorgesetzte mit Immunität. In diesem Bezug haben in Deutschland ansässige Menschenrechtler und Anwälte wie der Soziologe Martin Dolzer, Prof. Dr. Norman Peach, RA Britta Eder und der Bundestagsabgeordnete Harald Weinberg (Fraktion Die LINKE) auf Grundlage des Art. 7, Art. 8 und des Art. 12 des VstGB eine Strafanzeige bei der Bundesstaatsanwaltschaft in Karlsruhe gegen den Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan und weitere Angehörige aus den Kreisen des Militärs erstattet. Als Menschenrechtsverein TÜDAY e.V. rufen wir die deutsche Regierung dazu auf Stellung zu diesen Geschehnissen zunehmen und für eine schnellst mögliche Aufklärung der Umstände beizutragen. Im Weiteren rufen wir die internationale Staatengemeinschaft dazu auf die Bedingungen der Chemiewaffenkonvention der Vereinigten Nationen und deren Maßnahme bei Verstoß eines Mitgliedstaates gegen die Konvention einzuleiten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

RA Schneider: 040- 85 13 116

RA`in Eder: 040- 32033756

Nähere Information zu der Strafanzeige finden Sie unter: http://kriegsverbrechen-tuerkei.

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