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Aufruf zur Kundgebung am 14. Juli in München

München |12.07.2017| Am Freitag, den 14. Juli, befinden sich erneut die 10 Angeklagten des ATIK-Prozesses auf der Angeklagebank, darunter das ver.di-Mitglied Banu, Vorstandsmitglied des Landesmigrationsausschusses von ver.di. In Solidarität mit ihr haben der Arbeitskreis Aktiv in rechts in ver.di München und der ver.di Bezirk Mittelfranken Informationsveranstaltungen durchgeführt.
An diesem Prozesstag werden wir zusätzlich mit einer öffentlichen Kundgebung vor dem Gericht in der Nymphenburgerstraße 16 sowie einem Zug der Solidarität von dort ins Westend diese Informationen auf die Straße, in die Öffentlichkeit tragen.
 
Auftakt: Freitag, 14. Juli, 11.30 Uhr, Nymphenburgerstraße 16, Gerichtsgebäude
Es sprechen bei der Auftaktkundgebung oder der Abschlusskundgebung:
Inge Knoeckel, Arbeitskreis aktiv gegen rechts in ver.di München
Cetin Oraner, Stadtrat für die Linke
Süleyman Güncan, Vertreter der ATIK, Betriebsrat IG BAU
Ein Vertreter aus den österreichischen Gewerkschaften
Ein Vertreter der Roten Hilfe
 
Ab ca. 12.15 Uhr: Zug der Solidarität vom Gerichtsgebäude über die Hackerbrücke ins Westend – ca. 13 Uhr Georg-Freundorfer-Platz, U-Bahn Schwanthalerhöhe, dann wieder zurück zum Gerichtsgebäude – Ankunft dort ca. 13.45 Uhr zur Abschlusskundgebung.
Helfen wir mit, dass die Öffentlichkeit von diesem Skandalprozess mitten in unserer Stadt erfährt!
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In Deutschland gibt es derzeit etwa 20 türkische und kurdische politische Gefangene, die mit Verfahren nach den Paragraphen 129a und b bedroht werden oder bereits verurteilt wurden. Seit dem 17.06.2016 findet vor dem Oberlandesgericht München ein Prozess nach § 129b gegen zehn vermeintliche Mitglieder der TKP/ML (Kommunistische Partei der Türkei/ Marxistisch-Leninistisch) und der linken MigrantInnenorganisation ATIK (Konföderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Europa) statt. Es handelt sich hierbei um den größten Kommunistenprozess seit vielen Jahren in Deutschland!

Der Vorwurf der den Genoss*innen gemacht wird, ist die „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach dem anti-demokratischen Gesinnungsparagraphen 129b StGB. Dabei ist die TKP/ML nirgendwo auf der Welt verboten und steht auf keiner „Terrorliste“; außer in der Türkei. Ihnen wird außer der Mitgliedschaft auch keine andere strafbare Handlung in Deutschland vorgeworfen.

Dieser Prozess geschieht, während die gesamte Opposition in der Türkei von systematischer Kriminalisierung betroffen ist. Tausende politische Gefangene, neben den auch öffentlich sichtbaren linken Bürgermeister*innen und Parlamentarier*innen, sitzen auch Arbeiter*innen, Schüler*innen und Student*innen in Haft. Ein Halt wird selbst weder vor einer bürgerlichen Opposition noch vor eigentlich zum türkischen Staat loyalen Militärs gemacht. Ein Ende der Verhaftungswellen ist nicht absehbar.

Zeitgleich werden kurdische Städte militärisch angegriffen und zerstört, ihre politischen Repräsentanten massenweise verhaftet und die Bevölkerung wird systematisch vertrieben und ermordet. In Syrien werden derweil Söldnertruppen aufgebaut, die das schmutzige Geschäft dort gegen die kurdische Freiheitsbewegung durchführen.

Der deutsche Staat und seine Justiz sind hierbei, wie schon bei der Verfolgung und Kriminalisierung der kurdischen Freiheitsbewegung, erneut der verlängerte Arm des türkischen AKP-Regimes. Hier tritt die ungebrochen enge Partnerschaft Deutschlands mit der Türkei und ihren jetzigen Machthabern der AKP offen zutage. Dies ist wenig verwunderlich, denn die Tradition der ökonomischen, politischen und militärischen Verbundenheit reicht bis ins Kaiserreich zurück. Kein Völkermord, kein Militärputsch, kein Massaker, kein Krieg trübten die Beziehungen. In dieser Kontinuität steht der menschenverachtende Flüchtlingsdeal Deutschlands und der EU mit der Türkei.

Die gemeinsamen geostrategischen Interessen eröffnen, unabhängig von verbalem und diplomatischen Gerede, der immer offener faschistoid auftretenden AKP-Diktatur den Raum, mit ihrem zivilen Putsch jegliche Opposition auszuschalten sowie einen Krieg gegen die eigene Bevölkerung und die demokratischen und revolutionären Bewegungen führen zu können.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt bereits seit 2006 auf Grund einer Verfolgungsermächtigung der Bundesregierung gegen die TKP/ML. Eine Verfolgungsermächtigung muss inhaltlich nicht begründet werden und den betroffenen Organisationen wird die Möglichkeit zur Anhörung versagt. Sie ist eine ausschließlich politische Entscheidung durch die Bundesregierung, unabhängig von konkreten Straftaten.

Auch dieser Verfahren beinhaltet die aus anderen politischen Prozessen bekannten Vorgehensweisen, wie Isolationshaft, Überwachung jeglicher Kommunikation der Genoss*innen, Schikanen gegen Prozessbeobachter*innen. Aber der zentrale0 Punkt ist, die Grundlagen der Anklage wurden vom türkischen Staat produziert: unter Folter erpresste Aussagen, gefälschte Dokumente, Zuschreibung von Aktionen anderer Organisationen…. Auch wurde Verteidigerpost zur Übersetzung ausgerechnet in die Türkei geschickt und damit ist der Inhalt mit großer Wahrscheinlichkeit türkischen Sicherheitsbehörden bekannt geworden.

Die angeklagten Genoss*innen hingegen nutzen den Prozess, um die Komplizenschaft des deutschen Imperialismus mit dem reaktionären AKP-Regime anzugreifen und die Legitimität des revolutionären Widerstandes herauszustellen. Sie bekommen im Gerichtsaal durch die vielen Besucher*innen breite Unterstützung. Die angeklagten Genoss*innen sind nicht alleine!

Wir fordern die Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Ob in der BRD, der Türkei oder sonst wo!

Rücknahme der Verfolgungsermächtigung gegen die türkisch-

kurdische linke Exilopposition.

Einstellung aller 129er-Verfahren!