Home , Europa , Für das Asylrecht der Aktivisten der kurdischen Migrantenorganisation YEK-KOM!

Für das Asylrecht der Aktivisten der kurdischen Migrantenorganisation YEK-KOM!

DEUTSCHLAND | 08 – 04 – 2012 | Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat in der letzten Woche den unbefristeten Aufenthaltsstatus (die Niederlassungserlaubnis) des stellvertretenden Vorsitzenden des Dachverbands der kurdischen Vereine in Deutschland, YEK-KOM, Bahaddin Dogan, sowie des Mitglieds des Disziplinarrates des Dachverbandes, Ahmet Zeyrek, annulliert. Damit hängt über beiden jederzeit das Damoklesschwert einer Abschiebung. Denn statt eines Asyls wird ihnen nur eine „Duldung“ gewährt, die jederzeit willkürlich aufgehoben werden kann.

Grundlage der Entscheidung ist § 54 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes. Dort heißt es: „Ein Ausländer wird in der Regel ausgewiesen, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt, oder er eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat (…)“

YEK-KOM vertritt als Dachverband die sozialen und kulturellen Belange der in Deutschland lebenden Kurden aus der Türkei und nimmt die politische Vertretung der Migrantinnen und Migranten wahr. Wegen seines Eintretens gegen das Verbot der PKK und gegen die Unterdrückung ihrer Mitglieder in der Türkei, wird YEK-KOM im Sprachgebrauch der türkischen Regierung als „terroristische Vereinigung“ bezeichnet und wie alle Organisationen die sich für den sozialen und nationalen Befreiungskampf des kurdischen Volkes einsetzen, bzw. ihn solidarisch unterstützen, verfolgt.

So wurde im Verlauf einer Anhörung im Bundestag am Freitag, den 30. März, deutlich, dass in der Türkei die Verletzung von Menschenrechten und die Unterdrückung des kurdischen Volkes wieder zugenommen hat. Vertreter der Alevitischen Gemeinde, Gewerkschafter und demokratische und sozialistische kurdische Parlamentsvertreter deckten auf, dass hinter angeblichen „demokratischen Reformen“ der Regierungspolitik der AKP in Wahrheit Haft, Folter und Diffamierung von Regimegegnern zunehmen: Seit 2009 wurden 6.500 kurdische Politiker, darunter 6 Abgeordnete, 31 BürgermeisterInnen und mehr als 100 Stadträte sowie 110 Journalisten inhaftiert. Im Jahr 2011 wurden 1.555 Fälle von Folter sowie 1.421 Menschenrechtsverletzungen in Gefängnissen angezeigt, jegliche Opposition kriminalisiert. Ende März tötete die türkische Polizei im Verlauf des Newrozfestes den Politiker der prokurdischen Demokratischen Friedenspartei BDP, Haci Zengin, mit einer Tränengasgranate. Der 10. Fall dieser Art seit 2009. Feiernde Menschen und mehrere Abgeordnete, darunter Ahmet Turk wurden mit Tränengasgranaten angegriffen und zum Teil brutal zusammengeschlagen.

Wir fordern die Aufhebung der undemokratischen und ausländerfeindlichen Entscheidung des Karlsruher Regierungspräsidiums und die Aufhebung des PKK-Verbotes! (RF-News)