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Todesstrafe gegen Mumia Abu Jamal zurückgezogen

USA | 09 – 12 – 2011 | Nach 30 Jahren Kampf, unterschiedlichster Protestaktionen weltweit und internationaler Solidarität hat das Berufungsgericht von Philadelphia am Mittwoch, dem 7. Dezember 2011, das Todesurteil gegen Mumia Abu Jamal zurückgezogen.

Die Todesstrafe gegen den am 9. Dezember 1982 wegen angeblichen Mordes an einem „weißen“ Polizisten zu Tode verurteilte Menschenrechtsaktivist und ehemaliges Mitglied der Black Panther Partie Mumia Abu Jamal ist verfassungswidrig. Dies bestätigte Philadelphias Bezirksstaatsanwalt Seth Williams am vergangenen Mittwoch. Nun verzichtet der Ankläger endgültig darauf, weiter auf eine Hinrichtung des seit 30 Jahren inhaftierten Menschenrechtsaktivisten zu drängen.

Bereits vier Mal hatten US-Bundesgerichte festgestellt, dass das Todesurteil auf Rechtsbrüchen im ursprünglichen Verfahren von 1982 basiert. Zuletzt hat das der Oberste Gerichtshof der USA im Oktober 2011 klargestellt.

Das Todesurteil ist nun endgültig vom Tisch – ein großer Sieg für Abu-Jamal. In Philadelphias Constitution Center werden am kommenden Freitag aus Anlass des 30. Haftjahrestages von Abu Jamal SprecherInnen aus den gesamten USA die Stimme gegen die anhaltende Inhaftierung erheben. Lebenslänglich ohne Entlassung im Gefängnis ist keine Alternative.

Begleitet wird der Jahrestag von Protesten und Veranstaltungen in Mexiko, Kanada, Frankreich, Großbritannien, der Schweiz, Österreich und der Bundesrepublik: z.B. am Samstag um 16 Uhr vor der Nürnberger Lorenzkirche.

Erst Anfang des Jahres sind über 7000 Petitionen bei Barack Obama zur sofortigen Aufhebung der Todesstrafe gegen Mumia Abu Jamal eingegangen.

Abu Jamals Anwalt John Payton erklärte dagegen, die Staatsanwaltschaft habe „das Richtige“ getan. „Nach drei langen Jahrzehnten war es an der Zeit, das Streben nach der Todesstrafe für Abu Jamal zu beenden“, sagte er. Die ebenfalls zu Abu Jamals Verteidigerteam gehörende Juraprofessorin Judith Ritter sagte, dass die Gerechtigkeit gesiegt habe, weil das Todesurteil einer „schlecht informierten Jury“ aufgehoben werde.

Festzuhalten gilt dennoch, dass dies keinen vollen Sieg bedeutet, es ist auch nicht das Ende eines langjährigen Kampfes nach Gerechtigkeit. Fakt ist, dass Mumia Abu Jamal noch immer im Gefängnis sitzt wegen einer Tat, die nie nachgewiesen werden konnte und deren Beweislage sehr schlecht ist.