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Dauerhaftes Bleiberecht für Ahmet Demiroglu

EISENACH | 04 – 12 – 2010 | Wir, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des gemeinsamen Seminars von ATIF, MLPD und Jugendverband REBELL in Gelsenkirchen,  haben heute erfahren, dass die Ausländerbehörde Schleiz (Thüringen) Ahmet Demiroglu die Abschiebung in die Türkei angedroht hat.

Wir sagen, Ahmet darf nicht abgeschoben werden, da er in der Türkei politisch verfolgt wird. Das Oberverwaltungsgericht Weimar sieht das anders und hat Ahmet politisches Asyl verweigert.

Kein Wunder, denn das Recht  auf politisches Asyl existiert in Deutschland faktisch gar nicht mehr.  Die Anerkennungsquote lag im Jahre 2007 gerade mal bei 0,8 Prozent. Nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel werden sechs von   hundert Flüchtlingen in Deutschland als Asylbewerber anerkannt. Im europäischen Durchschnitt dagegen erhalten 23 von 100 Flüchtlingen politisches  Asyl.   

Ahmet war in der Türkei Arbeiter und aktiver Gewerkschafter, wurde mehrmals politisch motiviert gekündigt, weil er in dem Kampf der Arbeiter für die Verbesserung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen für eine sozialistische Perspektive eintrat.

Schon mit 16 Jahren schloss Ahmet sich der sozialistischen Bewegung an und hat gegen die brutale türkische Militärdiktatur gekämpft, die politische Gegner zu Tausenden in ihren Gefängnissen verschwinden ließ. 

Heute sind unter der Regierung von Tayyip Erdogan trotz dem Gerede von Demokratisierung weiterhin Menschenrechtsverletzungen auf der Tagesordnung und  es gibt  ca. 7 000 – 8 000 politische Gefangene in der Türkei. Die Putschverfassung von 1980 ist heute noch in der Türkei gültig.

 Die Sicherheitskräfte suchen immer wieder Ahmets Mutter und die Familie seiner Schwester auf, das letzte mal vor drei Monaten und wollen von ihnen wissen wo Ahmet sich aufhält.

Als Ahmet am 02.11.10 auf dem türkischen Konsulat in Nürnberg war, haben sie dort einfach seinen Personalausweis einbehalten und zu ihm gesagt, die Sicherheitskräfte würden ihn festhalten, sobald er in der Türkei auftaucht.

Ahmet ist seit 2005 in Deutschland und hat seit 4 ½ Jahren eine feste Freundin. Die beiden wollen heiraten, aber konnten bisher die notwendigen Papiere aus der Türkei nicht besorgen. Jetzt sollen sie zwangsweise durch die angedrohte Abschiebung einfach getrennt werden. Warum gilt der Schutz für Ehe und Familie Grundgesetz Artikel 6 nur für Paare, die verheiratet sind? Andererseits wären die  beiden  ja schon längst verheiratet, wenn sie die Papiere dafür bekommen hätten.

Haben sich die Leute, die so etwas anordnen, schon mal Gedanken darüber gemacht, was für eine Brutalität dieses Vorgehen gegenüber den betroffenen Menschen bedeutet?

Weil wir für die Verteidigung und Erweiterung des Asylrechts zum Schutz des Lebens aller verfolgten demokratischen, revolutionären und marxistisch-leninistischen Befreiungskämpfer  eintreten, protestieren wir gegen die drohende Abschiebung von Ahmet und fordern ein dauerhaftes Bleiberecht für ihn!

Schickt Protesterklärungen an:

Landratsamt Saale-Orla-Kreis

Ausländerbehörde

Postfach 13 55

07903 Schleiz

e-mail:  auslaenderbehörde@lrasok.thueringen.de

Stadtverwaltung Eisenach

Amt 32

z.Hd. Von Herrn Kaul

Postfach 1462

99084 Eisenach

e-mail:  auslaenderbehörde@eisenach.de

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