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TÜDAY: An Die Presse

header_shortDEUTSCHLAND | 13 – 01 – 2010 | In den Gefängnissen herrschen seitens der türkischen Regierung weiterhin undemokratische und menschenunwürdige Vorgehensweisen. Dieses ist insbesondere dadurch zu verzeichnen, dass zurzeit 39 schwerkranke Inhaftierte in den türkischen Gefängnissen weiterhin von einer medizinischen Versorgung ausgeschlossen sind. Das gerichtsmedizinische Institut, welches im Auftrag des Justizministeriums gerichtsmedizinische Gutachten für die Inhaftierten erstellt, bewahrt in den meisten Patientenfällen nicht seine Neutralität. Somit ist das gerichtsmedizinische Gutachten schon im Vornherein ideologisch belastet, womit einer sofortigen medizinischen Behandlung der Kranken entgegengewirkt wird. Von den 39 schwer kranken Inhaftierten sind zurzeit 9 als Krebskrank diagnostiziert und zeigen eine immer prekärer werdende gesundheitliche Situation auf.

Es stellt sich heraus, dass das türkische gerichtsmedizinische Institut längst nicht unbefangen handelt und als ein Institut mit ideologischen und politischen Vorbelastungen bei der Erstellung von medizinischen Gutachten gilt. Das beste Beispiel für eine menschenwidrige Vorgehensweise der türkischen Behörden ist der schwer Krebskranke Inhaftierte Abdulsamet Celik im F- Typ Gefängnis in Sincan/ Türkei. Für die Behandlung von Adulsamet Celik wurden 1500 Anträge für eine Knochenmarktransplantation gestellt, jedoch wurde am 6. Oktober 2009 das Exzerpt mit der Begründung, dass „kein Proband für Celik geeignet sei“, eingestellt. Derzeit hat sich Celik`s gesundheitliche Situation enorm verschlechtert. Während Celik bis vor ca. 2 Monaten alle 20 Tage je 2 Einheiten eine Bluttransfusion bekommen hat, wurde die Bluttransfusion heute um je 4 Einheiten erhöht. Des Weiteren wurde festgestellt, dass durch den hohen Eisengehalt der Blutproben die Funktion anderer Organe beeinträchtigt wird. Im Rahmen der Menschenrechte ist es Pflicht einer jeden Regierung auch in den Gefängnissen den Inhaftierten eine uneingeschränkte medizinische Versorgung zu gewährleisten und das Recht auf ein menschenwürdiges Leben zu sichern. Jedoch kommt die türkische Regierung dieser Pflicht nicht entgegen. Erst durch den hohen politischen Druck der türkischen Bevölkerung und von diversen NGO´s am Beispiel von der schwer Krebskranken Güler Zere, hat der Staatspräsident der Türkei im Rahmen seiner grundgesetzrechtlichen Befugnisse von seinem Recht Gebrauch gemacht und Güler Zere als „Schwer krankte Inhaftierte“ frei gelassen. Um von diesem Recht Gebrauch zu machen, bedarf es jedoch dem medizinischen Gutachten des gerichtsmedizinischen Instituts. Obwohl die Erstellung des medizinischen Gutachtens nach dem türkischen Strafgesetzbuch Art. 64/3 auch von einem Universitätsarzt erfolgen kann, wird zumeist von dem gerichtsmedizinischen Institut ein zweites Gutachten erstellt, das den wahren gesundheitlichen Zustand des Kranken nicht erfasst und eher besser darstellt. Da das gerichtsmedizinische Institut rechtlich keine höhere Instanz bildet, müssen die erstellten Gutachten von den Ärzteräten der staatlichen und privaten Krankenhäuser uneingeschränkt gelten. Der türkische Staatspräsident sollte sich nach einer Erlassänderung auch auf diese medizinische Gutachten berufen können. In einer Öffentlichen Rede bestätige der Vorstandsvorsitzende des gerichtsmedizinischen Institutes selbst das die Entscheidungen des Instituts nach „den Sensibilitäten bestimmter gesellschaftlicher Gruppen“ getroffen werden. Diese Herangehensweise widerspricht jeglicher Rechtssprechung und verletzt somit die Menschenrechte in ihrem Kern. In diesem Zusammenhang kann die Gesundheit der Inhaftierten nicht dem Gewissen des gerichtsmedizinischen Instituts überlassen werden.

Demzufolge muss die Zustimmung des gerichtsmedizinischen Instituts für die Freilassung der Inhaftierten -aufgrund des gesundheitlichen Zustandes- sofort aufgehoben werden. Die Staatsanwaltschaft muss auch auf Grundlage des medizinischen Gutachtens der Universitätsärzte die nötigen rechtlichen Schritte für die Freilassung dieser Inhaftierten einleiten. Weiterhin muss das Justizministerium eine sofortige Anzeige veröffentlichen, indem sie nicht mehr auf das gerichtsmedizinische Institut verweist und uneingeschränkt die Gutachten von den Universitätskrankenhäusern anerkennt. Sofern dieses nicht erfolgt, ist das Justizministerium für die künftigen Vorkommnisse selbst verantwortlich.

-TÜDAY e.V. Menschenrechtsverein Türkei/ Deutschland-